1 Die persönlichen Unfallberaterinnen und Unfallberater sind nach einem Unfall 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche weltweit telefonisch über die Notrufnummer der Allianz erreichbar, stehen bei allen Fragen zu den versicherten Leistungen zur Verfügung und unterstützen in Notsituationen nach einem Unfall im In- oder Ausland.
2 Wieder-Fit bietet die Unterstützung, die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls bestmöglich zu beseitigen und zu kompensieren. Dies geschieht z. B. durch ärztliche Zweitmeinung, von der Allianz durchgeführte, schnelle Terminvereinbarung bei der Spezialistin oder dem Spezialisten, die Organisation von zusätzlichen Behandlungen und Therapien, inklusive der Übernahme der dafür anfallenden Kosten, sofern die Krankenversicherung diese nicht übernimmt.
3 Die Progression 500 bewirkt, dass die Invaliditätsleistung abhängig vom Invaliditätsgrad bis zum 5-Fachen der gewählten Invaliditätssumme steigt. Im Falle einer Vollinvalidität (von 100 Prozent) erhalten Sie somit das 5-Fache der gewählten Invaliditätssumme.
4 Kosten für unfallbedingte kosmetische Operationen sind in Höhe von bis zu 100.000 Euro mitversichert; Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, Transporte in die erforderliche Klinik und Rückführung der oder des Verletzten zum Heimatwohnsitz sind mit bis zu 100.000 Euro mitversichert.
5 In der Unfallhilfe-Family (Beratung) unterstützen wir bei einem Unfall der folgenden Personen:
- Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wenn Sie nicht selbst die versicherte Person sind,
- Ehepartnerin/-partner oder Lebenspartnerin/-partner,
- Ihre Kinder und die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums, egal, wo diese wohnen,
- Ihre Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung,
- Personen in häuslicher Gemeinschaft,
- mitreisende Personen,
- Au-pairs,
- im Haushalt beschäftigte Personen, z. B. eine angestellte Haushaltshilfe,
- Notfallhelferinnen und -helfer.
Bei einem Unfall einer mitversicherten Person unterstützen wir mit folgenden Beratungsleistungen:
- Notfallleistungen (z. B. Benennung eines geeigneten Krankenhauses, Dolmetscherleistungen im Ausland),
- Wieder-Fit (z. B. Behandlungs- und Therapiekonzept, Termine bei der Spezialistin oder beim Spezialisten).
6 In der Unfallhilfe-Family (Beratung, Therapie und Kosten) unterstützen wir bei einem Unfall der folgenden Personen:
- Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer, wenn Sie nicht selbst die versicherte Person sind,
- Ehepartnerin/-partner oder Lebenspartnerin/-partner,
- Ihre Kinder und die Ihrer Partnerin oder Ihres Partners bis Ende der Ausbildung oder des Studiums, egal, wo diese wohnen,
- Ihre Eltern oder Großeltern in einer Pflegeeinrichtung,
- Personen in häuslicher Gemeinschaft,
- mitreisende Personen,
- Au-pairs,
- Im Haushalt beschäftigte Personen, z. B. eine angestellte Haushaltshilfe,
- Notfallhelferinnen und -helfer.
Bei einem Unfall einer mitversicherten Person unterstützen wir mit folgenden Beratungsleistungen:
- Notfallleistungen (z. B. Benennung eines geeigneten Krankenhauses, Dolmetscherleistungen im Ausland),
- Wieder-Fit (z. B. Behandlungs- und Therapiekonzept, Termine bei der Spezialistin oder beim Spezialisten).
Darüber hinaus unterstützen wir die mitversicherten Personen durch die Übernahme der Kosten für:
- Hilfsmittel und zusätzliche Therapien (jeweils in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Unfall) sowie
- Bergungen und kosmetische Operationen (jeweils in Höhe von bis zu 100.000 Euro je Unfall).