- Bekanntmachungen zur Wahl der Vertreterversammlung 2024
- 11.11.2024 bis 15.11.2024
Vertreterwahl 2024
Mitbestimmen, mitgestalten
Bekanntmachung der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen
Nach § 10 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung geben wir bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen ab Montag, den 25.11.2024 für die Dauer von zwei Wochen während der Öffnungszeiten in unseren Filialen für alle Mitglieder zur Einsicht ausliegt.
Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der gewählten Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen verlangen.
Haßfurt, den 21.11.2024
Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG
Der Wahlausschuss
Bekanntmachung des Wahltermins zur Wahl der Vertreterversammlung der Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG
Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß unserer Satzung alle vier Jahre statt. Nach § 26 e der Satzung in Verbindung mit § 5 der Wahlordnung geben wir bekannt, dass die Wahl der durch den Wahlausschuss vorgeschlagenen Vertreter/-innen und Ersatzvertreter/-innen im Zeitraum vom
Montag, den 11.11.2024 bis Freitag den 15.11.2024
während der üblichen Geschäftszeiten in den Filialen stattfindet.
Wir laden alle Mitglieder dazu ein, von ihrem demokratischen Stimmrecht Gebrauch zu machen und an der Wahl teilzunehmen. Die Mitglieder wählen jeweils in ihrer kontoführenden Geschäftsstelle.
Haßfurt, den 18.10.2024
Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG
Der Wahlausschuss
Bekanntmachung über die Auslegung der Wahllisten ab dem 09.09.2024
Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellten Wahllisten für die einzelnen Wahlbezirke zur Vertreterversammlung liegen zusammen mit der Wahlordnung ab Montag, den 09.09.2024 für die Dauer von zwei Wochen in allen Filialen unserer Bank während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Die Wahllisten enthalten die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Der Wahlausschuss hat gemäßt § 3 der Wahlordnung folgende Wahlbezirke festgelegt:
- Wahlbezirk I: Filialen Haßfurt, Knetzgau
- Wahlbezirk II: Filialen Hofheim
- Wahlbezirk III: Filialen Eltmann, Trossenfurt, Zeil
Weitere Listen können von den Mitgliedern eingereicht werden. Diese Listen müssen von mindestens 10 Prozent der Mitglieder pro Wahlbezirk, höchstens jedoch von 150 Mitgliedern unterzeichnet sein. Es können nur Listen berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen der Satzung erfüllen, insbesondere die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertretern und Ersatzvertretern. Die Listen müssen in Schriftform bis spätestens 04.10.2024 beim Wahlvorstand in Haßfurt, Hauptstr. 29 vorliegen.
Haßfurt, den 04.09.2024
Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG
Der Wahlausschuss