Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines Herkunftsnachweises für den Einzahlungsbetrag. Geeignete Belege können nach Angaben der BaFin unter anderem folgende sein:
- aktueller Kontoauszug eines Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
- Verkaufs- und Rechnungsbelege, zum Beispiel für einen Auto- oder Goldverkauf,
- Quittungen für Sortengeschäfte,
- letztwillige, vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Sie bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig darum bitten müssen, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.
Bei regelmäßigen geschäftlichen Einzahlungen ist ein solcher Nachweis nicht erforderlich.
Wir danken für Ihr Verständnis.