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Eine brennende Kerze mit Fischsymbol auf einem festlichen gedeckten Tisch

Geldanlage zur Kommunion und Konfirmation

Jetzt von 3,0% Zinsen p.a. profitieren

Die Kommunion oder Konfirmation ist ein besonderer Moment im Leben. Oft gibt es nicht nur herzliche Glückwünsche, sondern auch Geldgeschenke, die junge Menschen später für ihren Führerschein, das erste Auto oder andere Wünsche nutzen möchten. Damit dieses Geschenk mitwächst, bieten wir eine exklusive Sonderanlage mit attraktiven 3,0 % Zinsen p.a. bis zum 30. Juni 2026 an.

Unsere Geldanlage macht es einfach, den Grundstein für eine sichere finanzielle Zukunft zu legen – ganz ohne Kursschwankungen oder Gebühren.

Planbar

Feste Laufzeit über 4 Jahre.

Profitabel

Garantierte Verzinsung von 3,0 % p.a. für die gesamte Laufzeit.

Sicher

Keine Risiken durch Kursverluste – Ihre Zinsen sind garantiert.

Sonderanlage – Konditionen im Überblick

 Kondition
Mindestanlagebetrag500 Euro
Maximalanlagebetrag5.000 Euro
Verzinsung3,00 % p.a.¹
Laufzeit4 Jahre
VerfügbarkeitNicht möglich während der Laufzeit
Gebührenkeine

¹ Angebot gilt, solange das begrenzte Sonderkontingent verfügbar ist – spätestens bis zum 30.06.2026.

FAQ zu Festgeldern

Kann ich das Festgeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden Ihrem Referenzkonto, bei einer Laufzeit von unter einem Jahr, am Ende des Anlagezeitraums gutgeschrieben.

Bei einer Laufzeit von über einem Jahr erfolgt die Zinszahlung jährlich zum 30.12. und letztmalig am Ende des Anlagezeitraums.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das Festgeldkonto auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer