Ab 2015 brauchen Sie sich um Ihren Kirchensteueranteil auf Zinserträge nicht mehr zu kümmern. Ihre Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG führt die Kirchensteuer auf Ihre Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt für Sie ab.
Kirchensteuer auf Zinserträge
Banken führen Kirchensteuer per Gesetz automatisch ab
Das ändert sich
Für Bankkunden wird es einfacher ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Das Steuerrecht verpflichtet Banken nämlich seit dem 1. Januar 2015, die Kirchensteuer auf Zinserträge ihrer Kunden automatisch an das Finanzamt abzuführen. Zu diesem Zweck erkundigt sich Ihre Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG nach der Religionszugehörigkeit ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern. Jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober fragen wir beim Bundeszentralamt für Steuern die Kirchensteuermerkmale aller Kunden ab. Die Kirchensteuer wird nur abgezogen, sofern Sie auch kirchensteuerpflichtig sind.

So war es bisher
Bisher können Bankkunden selbst entscheiden, ob die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer automatisch von der Bank einbehalten und entsprechend abgeführt wird oder ob sie diese in der Steuererklärung aufführen. Die Abgeltungssteuer wird bereits jetzt automatisch von den Banken an das Finanzamt abgeführt und ist damit für den Steuerzahler abgegolten. Diese Verfahrenserleichterung für die Steuerpflichtigen wird seit 2015 auch für den Kirchensteueranteil auf die Zinserträge genutzt.
Sperrvermerk einrichten
Wer nicht möchte, dass das Bundeszentralamt für Steuern einer Bank die Religionszugehörigkeit mitteilt, kann bis zum 30. Juni eines Jahres einen Sperrvermerk eintragen lassen. Dieser gilt unbegrenzt bis zum Widerruf. Den Sperrvermerk müssen Sie unter Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (IdNr.) schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Anschließend wird ein entsprechender Sperrvermerk eingerichtet, sodass die Bank Ihre Religionszugehörigkeit nicht mehr abrufen kann. Das Bundeszentralamt ist verpflichtet, bei einem solchen Sperrvermerk alle anfragenden Banken, Kreditinstitute sowie Versicherungen mit Namen und Anschrift an das zuständige Finanzamt zu melden. Die Kirchensteuerpflichtigen müssen in diesem Fall die Kirchensteuer weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.
Häufige Fragen
Wenn Sie nicht möchten, dass wir Informationen über Ihre Religionszugehörigkeit erhalten, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht gebrauch machen. Im Falle einer Widerspruchs sind Sie allerdings gesetzliche dazu verpflichtet, Ihre Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Einer Weitergabe der Daten können Sie ausschließlich über ein entsprechendes Formular des BZSt widersprechen. Unter dem Schlagwort Kirchensteuer steht Ihnen ein entsprechendes Formular auf www.formulare-bfinv.de zum Download zur Verfügung. Oder Sie senden Ihren Widerspruch schriftlich an folgende Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn.
Jeder Verbraucher mit Privatvermögen welcher im Inland steuerpflichtig ist, ist vom automatisierten Kirchensteuereinbehalt betroffen.
In diesem Fall erhält die Raiffeisen-Volksbank Haßberge eG einen Hinweis vom Bundeszentralamt für Steuern, dass die Kirchensteuer weder erhoben noch abgeführt werden darf.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern: