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Neuregelung der Wohnungsbauprämie

Egal ob Bauen, Kaufen oder Modernisieren, beim Bausparen werden Sie vom Staat mit der Wohnungsbauprämie unterstützt. Förderberechtigt ist jeder, der älter als 16 Jahre alt ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Nach 7 Jahren stehen Ihnen Ihr Sparguthaben zuzüglich der Wohnungsbauprämie zur Verfügung. Bei Bausparverträgen, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, sind Sie an keinerlei wohnwirtschaftliche Vorgaben gebunden. Gleiches gilt, wenn Sie bei Vertragsabschluss noch unter 25 Jahren alt sind.

Alles auf einen Blick:

  • Prämienberechtigt ist jeder Bausparer ab 16 Jahren.
  • Die Höhe der finanziellen Förderung beträgt 8,8 % der Sparbeiträge
  • Alleinstehende erhalten einen stattlichen Zuschuss von maximal 45,06 €, verheiratete maximal 90,11 €
  • Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden eine Grenze von 25.600 € und bei verheirateten 51.200 € nicht überschreiten
  • Bei Arbeitslosigkeit, Tod oder Erwerbsunfähigkeit ist die Prämie ohne Zweckbindung verfügbar
     

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