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Die SEPA-Standardüberweisung
Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach Überweisungen innerhalb Deutschlands, in alle EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen.
Vereinfachte Regeln für Europa
Seit 1. Januar 2006 liegt die Höchstgrenze für EU-Standardüberweisungen bei 50.000 €. Bis zu diesem Betrag werden keine höheren Kundenentgelte berechnet, als für vergleichbare Überweisungen im Inlandszahlungsverkehr.
Die Verordnung gilt innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Das Formular für die EU-Standardüberweisung orientiert sich an den Inlandszahlungsbelegen und beinhaltet:
- Name und Vorname/Firma des Empfängers
- zwingende Angabe von IBAN und BIC des Empfängers
- Euro als Währung
- optional: Angabe eines Verwendungszweckes
- Namen, Vornamen, Firma des Auftraggebers
- IBAN des Auftraggebers (bekommen Sie bei Ihrer Bank)
Entgeltregelung
Der Überweisende trägt die Entgelte und Auslagen bei seinem Kreditinstitut und der Zahlungsempfänger die übrigen Entgelte und Auslagen.
Die günstigen Preise für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union gelten nur, wenn Sie folgende Angaben machen:
- IBAN "International Bank Account Number" (Internationale Kontonummer) des Begünstigten und den
- BIC "Bank Identifier Code" (Internationale Bankleitzahl) des Kreditinstituts des Begünstigten
Der BIC-Code der Raiffeisen-Volksbank Haßberge lautet: GENODEF1HAS
Angaben auf Rechnungen und Kontoauszügen
Wer innerhalb des Binnenmarktes Rechnungen ausstellt, sollte darauf seine IBAN und den BIC seines Kreditinstitutes angeben. Dies gilt laut "EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro" immer, wenn der Kunde per Überweisung zahlen kann.
Wenn Sie selbst Rechnungen stellen
Ihre persönliche IBAN und den BIC unserer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Innerhalb Deutschlands können Sie mit der neuen Euro-Überweisung ab 2008 auch IBAN und BIC für Überweisungen verwenden.
Wenn Sie ins Ausland zahlen
Wenn Sie eine im Ausland ausgestellte Rechnung bezahlen möchten, entnehmen Sie IBAN und BIC des Begünstigten seinen Geschäftspapieren (z. B. der Rechnung).
Meldepflicht ab 12.500 Euro
Grenzüberschreitende EU-Standardüberweisungen zwischen 12.500 und 50.000 € müssen Sie der Deutschen Bundesbank melden. Nutzen Sie dazu "Anlage Z4 zur AWV (Außenwirtschaftsverordnung)"
Für alle Zahlungen,
- die die genannten Kriterien nicht erfüllen
- die höher sind als 50.000 €
- die in Länder außerhalb der EU gehen
- für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
verwenden Sie bitte den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1)
Die Meldevordrucke
können Sie hier... herunterladen:
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