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Die SEPA-Lastschrift

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen Sie sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein.

Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrifteinreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

SEPA-Basis-Lastschrift

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch uns hierauf an.

Für alle SEPA-Basis-Lastschriften gilt eine Widerspruchsfrist von 8 Wochen.

SEPA-Firmen-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungsauftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.

Vorraussetzungen:

  • Sie sind Firmenkunde
  • Zahlung erfolgt in Euro innerhalb des Binnenmarkts
  • Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren
  • Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren unterstützen

Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift: Sie kann nicht zurück gegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschriftmandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.

Die Mandate

Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank.

Angaben zu den Zahlungspartnern:

  • Name des Empfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers
  • Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist
  • Name des Zahlungspflichtigen
  • Name der Bank des Zahlungspflichtigen
  • IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

Die Gläubiger-ID

Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben. Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist.

Sie können die Gläubiger ID  hier bestellen

     

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